Erläuterung der Kostenberechnung
Dieser Rechner arbeitet standardisiert. Rechtsfälle sind niemals Standard. Fragen Sie bei Mandatserteilung nach den genauen Kosten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kostenrechner nur für eine Hauptsacheangelegenheit des Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrechts gilt. Spezielle Aufträge, z.B. eine bloße Kündigungserklärung oder der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages, werden anders abgerechnet. Auch Folgesachen, etwa die Zwangsvollstreckung oder die isolierte Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung, unterliegen anderen Regeln.
Auslagen für Schreib- und Telefonkosten werden pauschal berücksichtigt, andere Auslagen nicht.
Die deutsche gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % wird vom Rechner auf die Anwaltsvergütungen geschlagen. Im Einzelfall bildet dies die Kosten unzutreffend ab, nämlich wenn ein Beteiligter vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn ausländische Umsatzsteuer anfällt.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz gilt die Besonderheit, dass jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss. Es besteht also kein Kostenrisiko für den Anwalt der Gegenseite, andererseits müssen Sie Ihren Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlen.
Der Kostenrechner gilt nicht für Strafverfahren. Dort wird völlig anders abgerechnet. In der Regel wird eine Pauschale für das polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren vereinbart und, im Fall einer Anklage, eine Fixsumme pro Hauptverhandlungstag.